Wenn man keine Ahnung hat,...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html
Ein weiteres herrliches Beispiel für die absolute Unkenntnis und Unverständnis weiter linker Kreise des deutschen Arbeitsrechtssystems. Eine fachlich versierte Richterin bestätigt die gängige Rechtsprechung in eigener Meinung, die Betroffenheits-Maschinerei des linken Politikspektrums schreit auf, ohne auch nur auf die Fakten zu achten:
- Deutsches Arbeitsrecht folgt ebenfalls dem Prinzip der Privatautonomie, wer wann weswegen gekündigt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Nur weil ein Kündigungsgrund vorliegt, muss man als Arbeitgeber nocht nicht kündigen.
- Es wird vom Einzelfall der Bagatellkündigung in logisch fehlerhafter Weise auf die allgemeine Situation geschlossen: Der absolute Großteil der Kündigungen erfolgt eben nicht aus Bagatellgründen und es bedarf schon von daher keiner neuerlichen (Über-)Regulierung
- Wenn sich insb. die kritischen Stimmen der streitigen Urteile widmen würden, könnte vielleicht auch endlich mal ein wenig Verstand in die Diskussion kommen (Bsp. Maultaschen-Fall: Die Arbeitnehmerin hätte auch am Mitarbeiteressensprogramm teilnehmen und eine Portion Maultaschen LEGAL erwerben können, wie die anderen Arbeitnehmer auch)
- Die Forderung nach einer verpflichtenden Abmahnung wird zur Straffreiheit und Unkündbarkeit aufgrund des Fehlverhaltens in zahlreichen Fällen führen. Clevere Arbeitnehmer passen im Idealfall die Wirkzeiten der Abmahnung ab und erhalten so immer wieder neue zweite Chancen
- Bei den unterinstanzlichen Urteilen eines Arbeitsgerichts sitzt auch immer ein Richter aus dem Gewerkschaftslager - Arbeitnehmerinteressen werden also gewahrt!
Ein weiteres herrliches Beispiel für die absolute Unkenntnis und Unverständnis weiter linker Kreise des deutschen Arbeitsrechtssystems. Eine fachlich versierte Richterin bestätigt die gängige Rechtsprechung in eigener Meinung, die Betroffenheits-Maschinerei des linken Politikspektrums schreit auf, ohne auch nur auf die Fakten zu achten:
- Deutsches Arbeitsrecht folgt ebenfalls dem Prinzip der Privatautonomie, wer wann weswegen gekündigt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Nur weil ein Kündigungsgrund vorliegt, muss man als Arbeitgeber nocht nicht kündigen.
- Es wird vom Einzelfall der Bagatellkündigung in logisch fehlerhafter Weise auf die allgemeine Situation geschlossen: Der absolute Großteil der Kündigungen erfolgt eben nicht aus Bagatellgründen und es bedarf schon von daher keiner neuerlichen (Über-)Regulierung
- Wenn sich insb. die kritischen Stimmen der streitigen Urteile widmen würden, könnte vielleicht auch endlich mal ein wenig Verstand in die Diskussion kommen (Bsp. Maultaschen-Fall: Die Arbeitnehmerin hätte auch am Mitarbeiteressensprogramm teilnehmen und eine Portion Maultaschen LEGAL erwerben können, wie die anderen Arbeitnehmer auch)
- Die Forderung nach einer verpflichtenden Abmahnung wird zur Straffreiheit und Unkündbarkeit aufgrund des Fehlverhaltens in zahlreichen Fällen führen. Clevere Arbeitnehmer passen im Idealfall die Wirkzeiten der Abmahnung ab und erhalten so immer wieder neue zweite Chancen
- Bei den unterinstanzlichen Urteilen eines Arbeitsgerichts sitzt auch immer ein Richter aus dem Gewerkschaftslager - Arbeitnehmerinteressen werden also gewahrt!
krassdaniel - 30. Dez, 01:41